Flugbegleiter und die an sie gestellten Anforderungen

Auch wenn der Beruf des Stewards oder der Stewardess hierzulande nicht staatlich anerkannt wird, gilt es doch viele Anforderungen zu erfüllen.

Das wesentliche Kriterium, das vorhanden sein muss, will man Flugbegleiter werden, ist natürlich die körperliche Gesundheit. In bestimmten Abständen wird man auf Tropentauglichkeit geprüft. In der Regel erfolgt diese Untersuchung alle vier Jahre. Hat man das 42. Lebensjahr vollendet, so wird alle zwei Jahre eine medizinische Untersuchung durchgeführt. Zudem ist es obligatorisch, alle vorgeschriebenen Impfungen der jeweiligen Länder, in die man einreist, durchgeführt zu haben. Es ist die Pflicht eines jeden Flugbegleiters, seinen Impfpass alle Zeit mit sich zu führen.

Es kommt jedoch nicht nur auf die körperliche Gesundheit an, sondern auch auf das äußerliche Erscheinungsbild. Eine Stewardess muss eine Mindestgröße von 1, 60 m haben und von schlanker Statur sein. Zudem ist ein attraktives Erscheinungsbild und ein gepflegtes Äußeres von großer Wichtigkeit. Deshalb sehen auch viele Reisende die große Liebe in Ihr.

Zusätzlich zu diesen äußerlichen Kriterien, ist natürlich der Charakter nicht weniger ausschlaggebend. Ein sichere Auftreten ist das A und O einer jeder Stewardess, gilt es doch, auf die Passagiere zuzugehen und diese mit Einfühlungsvermögen und Kompetenz zu betreuen. Ebenfalls unabdingbar ist die Bereitschaft auch unter Druck und Belastung arbeiten zu können, ein hohes Maß an Umgangsgeschick und Kontaktfreudigkeit zu besitzen und stets flexibel zu sein.

Natürlich muss eine Stewardess auch einige andere Kenntnisse mitbringen. Diese sind eine abgeschlossene Schul- und am besten auch Berufsausbildung, das Beherrschen mindestens einer Fremdsprache, Basiskenntnisse in der Medizin (Erste Hilfe, Tropenmedizin, Umgang mit behinderten Menschen), Fähigkeiten und Erfahrungen in der Gastronomie, sowie ein Grundwissen über Geographie, Religionen und Kulturen.